In Absprache mit den Gemeinden Bütgenbach und St. Vith, die ebenfalls ein öffentliches Hallenbad betreiben, hat die Gemeinde beschlossen, dass das Galmeibad weiter geschlossen bleibt. Nach dem nächsten Konzertierungsausschuss am 22. Januar wird die Lage neu begutachtet. ****************************************************************************************** En concertation avec les communes de Bütgenbach et de St.Vith, qui exploitent également une piscine couverte publique, la commune a décidé que la piscine communale reste fermée. La situation sera réévaluée après le prochain comité de concertation du 22 janvier. |
Das ÖSHZ Kelmis stellt eine(n) Sozialarbeiter(-in) ein. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 29. Januar. Den Stellenaufruf finden Sie HIER. |
Dies ist eine Mitteilung der FASNK (Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette) über den Stand der Lage in Belgien in Bezug auf die Vogelgrippe H5. Ausbrüche in Geflügelzuchtbetrieben in Belgien Seit dem 26. November 2020 wurde in zwei Geflügelzuchtbetrieben in Belgien das hoch pathogene Virus H5 der aviären Influenza nachgewiesen: in einem gewerbsmäßigen Zuchtbetrieb in der Gemeinde Menin und bei einem privaten Züchter in der Gemeinde Dinant (Namur). Neben diesen beiden Kontaminationen wurde in einem gewerbsmäßigen Geflügelzuchtbetrieb in Dixmude (Westflandern) auch eine Kontamination mit einem anderen – niedrig pathogenen – Virus H5 der aviären Influenza festgestellt. Da die Kontaminationen inzwischen unter Kontrolle sind, hat die FASNK die verschiedenen Sperrzonen um diese Betriebe aufgehoben. Situation bei den Wildvögeln Trotz dieser positiven Entwicklung in den kontaminierten Betrieben und der Aufhebung der Sperrzonen ist das Virus der aviären Influenza auf unserem Staatsgebiet immer noch vorhanden: Bis heute wurden 20 Fälle von hoch pathogener H5-Vogelgrippe bei Wildvögeln entdeckt. Die Situation bei den Wildvögeln können Sie hier verfolgen: http://www.favv.be/professionnels/productionanimale/santeanimale/grippeaviaire/casoiseauxsauvages.asp Außerdem gibt es keine Anzeichen dafür, dass sich die Situation in den Nachbarländern verbessert. Die vorgeschriebene Einschließung von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln gilt deshalb weiter. Diese Einschließung gilt auch für Privatpersonen, die nur einige Hühner besitzen. Eine Lockerung der bestehenden Maßnahmen wird nicht in Betracht gezogen, solange die erhöhte Gefahr einer Ansteckung durch Wildvögel besteht. Diese Situation könnte bis zum Frühjahr 2021 andauern. Zur Erinnerung: Auf dem belgischen Staatsgebiet gelten weiterhin die folgenden Maßnahmen:
Nur durch die strikte Einhaltung dieser Maßnahmen wird unser Geflügel geschützt.
Die FASNK verfolgt weiterhin aufmerksam die Entwicklung der Situation in Belgien und unterhält enge Kontakte mit dem belgischen Geflügelsektor, den anderen Mitgliedsstaaten und den europäischen Behörden. |
Am Mittwoch, den 13. Januar sammelt BISA die Weihnachtsbäume in der ganzen Gemeinde ein. Es wird darum gebeten, die Bäume für diesen Tag bis spätestens 7 Uhr morgens an den Straßenrand zu stellen. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit. ****************************************************************************************** Le mercredi 13 janvier, BISA collectera les arbres de Noël dans toute la commune. Il est demandé que les arbres soient placés au bord du trottoir au plus tard à 7 heures du matin pour cette journée. Merci pour votre coopération. |