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CORONAVIRUS: AB MITTWOCH, 12 UHR, STRENGERE SICHERHEITSVORKEHRUNGEN
Der Nationale Sicherheitsrat hat am Dienstagabend eine Reihe neuer Maßnahmen im Kampf gegen den Coronavirus getroffen, die bis zum 5. April einschließlich gelten.
- Premierministerin Sophie Wilmès (MR) teilte mit, dass die Bürger ab Mittwoch, 12 Uhr, ihr Haus nur noch zu bestimmten Anlässen und unter Einhaltung von Sicherheitsabständen verlassen dürfen:
*Der Weg zur Arbeit ist erlaubt.
*Das Verlassen des Hauses, um zu tanken, Lebensmittel zu kaufen, zur Apotheke, Bank oder Post zu gehen bzw. Bedürftigen zu helfen, ist ebenfalls gestattet.
*Körperliche Betätigung unter freiem Himmel ist gestattet, wird sogar empfohlen. Allerdings nur alleine oder in Begleitung eines Familienmitglieds (das im selben Haus wohnt) oder eines Bekannten. Auch hier muss ein Sicherheitsabstand eingehalten werden.
- Gruppenansammlungen sind verboten.
- Alle Unternehmen, unabhängig deren Größe, sollen in Home-Office übergehen. Falls dies nicht möglich ist, müssen Sicherheitsabstände zwischen den Mitarbeitern strikt eingehalten werden. Wenn das sogenannte „social distancing“ nicht respektiert wird, werden Geldbußen verhängt. Bei einem erneuten Verbot wird der Betrieb geschlossen.
- Non-Food-Geschäfte müssen schließen. Geöffnet sind dagegen Apotheken, Tierfuttergeschäfte, Lebensmittelgeschäfte, Supermärkte und Zeitungsläden.
- In Supermärkten wird der Zugang strenger kontrolliert. Der Aufenthalt darf nicht länger als 30 Minuten dauern. Nur ein Kunde pro 10 Quadratmeter ist erlaubt.
- Nightshops bleiben geöffnet – bis 22 Uhr.
- Frisörsalons dürfen öffnen, aber nur jeweils einen Kunden ins Geschäft lassen.
- Wochenmärkte finden nicht statt.
- Der öffentliche Nahverkehr wird nicht eingeschränkt, insofern das „social distancing“ gewährt ist.

DIE GEMEINDE KELMIS APPELLIERT AN DAS VERANTWORTUNGSBEWUSSTSEIN DER BÜRGER, DIE REGELN EINZUHALTEN.

 

CORONAVIRUS: AB MITTWOCH, 12 UHR, STRENGERE SICHERHEITSVORKEHRUNGEN
Der Nationale Sicherheitsrat hat am Dienstagabend eine Reihe neuer Maßnahmen im Kampf gegen den Coronavirus getroffen, die bis zum 5. April einschließlich gelten.
- Premierministerin Sophie Wilmès (MR) teilte mit, dass die Bürger ab Mittwoch, 12 Uhr, ihr Haus nur noch zu bestimmten Anlässen und unter Einhaltung von Sicherheitsabständen verlassen dürfen:
*Der Weg zur Arbeit ist erlaubt.
*Das Verlassen des Hauses, um zu tanken, Lebensmittel zu kaufen, zur Apotheke, Bank oder Post zu gehen bzw. Bedürftigen zu helfen, ist ebenfalls gestattet.
*Körperliche Betätigung unter freiem Himmel ist gestattet, wird sogar empfohlen. Allerdings nur alleine oder in Begleitung eines Familienmitglieds (das im selben Haus wohnt) oder eines Bekannten. Auch hier muss ein Sicherheitsabstand eingehalten werden.
- Gruppenansammlungen sind verboten.
- Alle Unternehmen, unabhängig deren Größe, sollen in Home-Office übergehen. Falls dies nicht möglich ist, müssen Sicherheitsabstände zwischen den Mitarbeitern strikt eingehalten werden. Wenn das sogenannte „social distancing“ nicht respektiert wird, werden Geldbußen verhängt. Bei einem erneuten Verbot wird der Betrieb geschlossen.
- Non-Food-Geschäfte müssen schließen. Geöffnet sind dagegen Apotheken, Tierfuttergeschäfte, Lebensmittelgeschäfte, Supermärkte und Zeitungsläden.
- In Supermärkten wird der Zugang strenger kontrolliert. Der Aufenthalt darf nicht länger als 30 Minuten dauern. Nur ein Kunde pro 10 Quadratmeter ist erlaubt.
- Nightshops bleiben geöffnet – bis 22 Uhr.
- Frisörsalons dürfen öffnen, aber nur jeweils einen Kunden ins Geschäft lassen.
- Wochenmärkte finden nicht statt.
- Der öffentliche Nahverkehr wird nicht eingeschränkt, insofern das „social distancing“ gewährt ist.

DIE GEMEINDE KELMIS APPELLIERT AN DAS VERANTWORTUNGSBEWUSSTSEIN DER BÜRGER, DIE REGELN EINZUHALTEN.

HIER FINDEN SIE DEN MINISTERIELLEN ERLASS IM STAATSBLATT

 

SCHUTZMASKEN GESUCHT – ÖSHZ BIETET HILFE AN
Aufgrund des großen Bedarfs startet die Gemeinde einen Aufruf an alle Privatpersonen und Betriebe, die in Besitz von Schutzmasken sind und sich bereit zeigen, diese zu stiften. Wer helfen kann, soll sich an den Bauhof wenden. Rufnummer: 087/65 91 41

Betagte, die in diesen Tagen auf „Essen auf Rädern“ angewiesen sind, können sich an das ÖSHZ wenden. Rufnummer: 087/ 63 99 60

Zudem steht das ÖSHZ allen Personen bereit, die für wichtige Besorgungen und zum Einkaufen weder auf die Familie, noch auf Nachbarn zurückgreifen können. Rufnummer: 087/63 99 60

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QUI POSSEDE DES MASQUES DE PROTECTION?
En raison de la forte demande, la commune lance un appel à tous les particuliers et entreprises qui possèdent des masques de protection et sont prêts à en faire don. Toute personne pouvant aider, peut contacter le dépôt communal: 087/65 91 41.

Les personnes âgées, qui souhaitent se faire livrer des repas chauds à domicile (« Essen auf Rädern »), peuvent s'adresser au CPAS: 087/ 63 99 60.

Le CPAS est aussi à la disposition de toutes les personnes qui ne peuvent pas compter sur leur famille ou leurs voisins pour faire des courses importantes: 087/63 99 60.

 

MITTEILUNGEN IM RAHMEN DER CORONAKRISE - AVIS RELATIFS AU CORONAVIRUS

ABFALLENTSORGUNG

Intradel, die interkommunale Gesellschaft für Abfallentsorgung, teilt mit, dass der Zeitplan für die Sammlung von Tüten und Müllcontainern im Zuge der Coronakrise abgeändert werden kann. Intradel empfiehlt den Bürgern daher, die Tüten und Container am Vorabend des vorgesehenen Sammlungstages bereitzustellen. Verzögerungen bei der Abholung sind nicht auszuschließen.

INFORMATIONSVERSAMMLUNG ABGESAGT

Im Zuge der Coronakrise ist die für den 23. März im Restaurant „Winkel“ in Hergenrath geplante Informationsveranstaltung bezüglich eines Projektes zur Revision des Sektorenplanes (Antragsteller ist der Containerdienst Steffens, Emmaburgerweg 21/A in Hergenrath) bis auf Weiteres abgesagt worden.

NUTZUNG SPIELPLÄTZE VERBOTEN

Die Gemeinde Kelmis weist dringlichst darauf hin, dass die Nutzung von Spielplätzen (Innen- und Außenanlagen) ab sofort untersagt ist. Die Verbreitung des Coronavirus kann nur dann gebremst werden, wenn die getroffenen Notmaßnahmen zum Schutz aller Bürger eingehalten werden.

MÜLLVIGNETTEN GÜLTIG BIS ZUM 1. MAI

Die Gemeinde Kelmis weist die Bevölkerung darauf hin, dass die Müllvignetten von 2019 erst zum 1. Mai 2020 auslaufen. Falls die Coronakrise über dieses Datum hinausgeht, wird die Gemeinde die Bürger über die weitere Vorgehensweise informieren.

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INTRADEL

Collectes de vos sacs et conteneurs: Les horaires des tournées de collectes sont susceptibles d’être modifiés. Dans le contexte actuel, nous conseillons aux citoyens de sortir leurs sacs & conteneurs en soirée, la veille du jour de collecte et de ne pas s’étonner d’une collecte tardive.

REUNION D’INFORMATION ANNULEE

Suite à la crise du coronavirus, la réunion d’information sur un projet de révision du plan de secteur (société Containerdienst Steffens, Emmaburgerweg 21/A à Hergenrath) prévue le 23 mars au restaurant « Winkel » à Hergenrath a été reportée jusqu’à nouvel ordre.

UTILISATION DES PLAINES DE JEUX INTERDITE
La commune de La Calamine rappelle que l'utilisation des plaines de jeux (installations intérieures et extérieures) est interdite avec effet immédiat. La propagation du coronavirus ne peut être arrêtée que si les mesures d'urgence prises pour protéger tous les citoyens sont respectées.

VIGNETTES IMMONDICES VALABLES JUSQU’AU 1er MAI

La commune de La Calamine rappelle à la population que les vignettes immondices de 2019 n'expireront pas avant le 1er mai 2020. Si la crise du coronavirus se poursuit au-delà de cette date, la commune en informera les citoyens sur la procédure à suivre.

Gesundheitsinfo

Kreatives Atelier 2017 / 2018

Kleinkindbetreuung

Ratgeber für Senioren